Naturschutzgebiet "Olbrück"

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Das in der Gemarkung Niederdürenbach liegende Naturschutzgebiet "Olbrück" hat eine Größe von 49 Hektar. Schutzzweck ist die Erhaltung des "Olbrück" aus "wissenschaftlichen landeskundlichen Gründen" - "wegen seiner geologischen Beschaffenheit" und "wegen seiner landschaftsbestimmenden, besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart", wie es in der Rechtsverordnung des Regierungspräsidenten Heinz Korbach vom 13. Januar 1986 heißt. Eine entsprechende Rechtsverordnung zur einstweiligen Sicherstellung des Naturschutzgebietes vom 4. Januar 1984 trat damit außer Kraft.


Siehe auch[Bearbeiten]

Burg Olbrück

Weblink[Bearbeiten]

Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet "Olbrück" Kreis Ahrweiler vom 13. Januar 1986