Verwaltungsgericht Koblenz

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Der Bezirk des Verwaltungsgerichts Koblenz erfasst die Stadt Koblenz sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, den Rhein-Hunsrück-Kreis, den Rhein-Lahn-Kreis und den Westerwaldkreis.

Das Verwaltungsgericht entscheidet in erster Instanz insbes. über

  • Anfechtungsklagen - z.B. Klage gegen eine Beseitigungsverfügung
  • Verpflichtungsklagen - z.B. Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung
  • allgemeine Leistungsklagen - z.B. Klage auf Erstattung einer überzahlten Gebühr
  • Feststellungsklagen - z.B. Klage auf Feststellung, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist
  • Fortsetzungsfeststellungsklagen - z.B. Klage auf Feststellung, dass eine polizeiliche Sicherstellung rechtswidrig gewesen ist
  • Kommunalverfassungsstreitverfahren - z.B. Klage einer Fraktion gegen den Bürgermeister auf Aufnahme eines Gegenstands in die Tagesordnung
  • Eilanträge auf einstweiligen Rechtsschutz.

Die Kammern sind grundsätzlich mit fünf Richterinnen / Richtern besetzt (§ 5 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO). Insbes. in Eilverfahren entscheidet das Gericht in der Besetzung von drei Richterinnen / Richtern. Auch kann die Entscheidung auf einen Einzelrichter übertragen werden (§ 6 VwGO).

Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts ist der Antrag auf Zulassung der Berufung statthaft. Wurde die Berufung zugelassen, ist die Berufung das richtige Rechtsmittel. Hierüber entscheidet das Oberverwaltungsgericht Koblenz.


Anschrift[Bearbeiten]

Deinhardpassage 1

56068 Koblenz

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Kontakt[Bearbeiten]

Mitarbeiter[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblink[Bearbeiten]

http://www.vgko.justiz.rlp.de