Christoph Fabritius

Aus AW-Wiki

Das Sozialgericht Koblenz entschied im Juli 2018 im Sinne des behinderten und an Epilepsie leidenden Christoph Fabritius (* etwa 1988) aus Sinzig und gegen die Krankenkasse AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – zumindest vorläufig. Seitdem muss die AOK das Cannabis-Öl (Dronabinol) bezahlen, das eine Ärztin aus Remagen dem jungen Mann zur Schmerztherapie verschreibt.[1]

Fußnoten