Christoph Fabritius
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Das Sozialgericht Koblenz entschied im Juli 2018 im Sinne des behinderten und an Epilepsie leidenden Christoph Fabritius (* etwa 1988) aus Sinzig und gegen die Krankenkasse AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – zumindest vorläufig. Seitdem muss die AOK das Cannabis-Öl (Dronabinol) bezahlen, das eine Ärztin aus Remagen dem jungen Mann zur Schmerztherapie verschreibt.[1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Judith Schumacher: Gericht: Christoph Fabritius darf Cannabisöl haben – vorerst, rhein-zeitung.de vom 25. Juli 2018