EG-Weinbaukartei

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Hauptaufgabe der EG-Weinbaukartei ist die Kontrolle der Hektar-Höchstmengen bei der Weinerzeugung. Voraussetzung zur Einführung dieser Kartei war eine Bestandsaufnahme der von den Winzern jeweils bewirtschafteten Flächen - auch im Weinanbaugebiet Ahr. Dazu wurde bei sämtlichen Winzern eine Erhebung durchgeführt. Im nächsten Schritt wurden die angegebenen Daten über bewirtschaftete Flächen mit dem Liegenschaftskataster bzw. dem Rebflächenverzeichnis der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wie auch der übrigen auch für Weinbaugebiete zuständigen Landwirtschaftskammern abgeglichen.


Sonstiges[Bearbeiten]

Im Zusammenhang mit der Begrenzung des Hektar-Höchstertrages wurden außerdem zwei Meldepflichten neu begründet: Verkehrsmeldungen sowie Meldungen von teilweise gegorenem Traubenmost. Die nicht fristgerechte und ordnungsgemäße Abgabe dieser Meldungen gilt als Ordnungswidrigkeit und ist mit Geldbußen bedroht.

Die von den Betrieben erhobenen Daten sind strikt zweckgebunden. Die abgegebenen Meldungen werden in personenbezogener Form ausschließlich dazu benutzt, die Einhaltung der Hektar-Höchstmengenbegrenzung überwachen, zum Zweck der Weinkontrolle sowie zu statistischen Zwecken. Eine Nutzung der Daten zu steuerrechtlichen Zwecken ist ausgeschlossen.

Siehe auch[Bearbeiten]