Einkaufszentrum Pützfeld

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Pützfeld - Heinz Grates (10).jpg

Das Einkaufszentrum Pützfeld an der Bundesstraße 257 zwischen Brück und Pützfeld wurde im Oktober 2010 eröffnet. Auf 2600 Quadratmetern Nutzfläche sind dort unter anderem ein Supermarkt, eine Drogerie, ein Imbiss, ein Cafe, ein Getränkemarkt sowie ein Reisecenter untergebracht. Der Investor des Einkaufszentrums, die SL Projekt-Fachmärkte GmbH & Co. KG, mit Geschäftsführer Willi Schäfer hat das 3,6 Millionen-Euro-Projekt realisiert.


Lage[Bearbeiten]

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Chronik[Bearbeiten]

Die Ladenzeile an der Bundesstraße 257 im Ahrbrücker Ortsteil Pützfeld umfasst ein 14.000 Quadratmeter großes Gelände mit einer Nutzfläche von 2600 Quadratmetern. Investor ist die SL Projekt Fachmärkte GmbH & Co. KG Andernach (Geschäftsführer: Serjoscha Hellinger). Das Einkaufszentrum bietet 121 Pkw-Parkplätze.

Mit dem Bau des Einkaufszentrums waren Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz entstanden. So wurden bei der Bauleitplanung mehrere Kleingewässer neben dem Ahr-Radweg an der Wallfahrtskapelle "Sancta Maria Immaculata" Pützfeld angelegt. Die Gewässer besiedeln sich mit Tieren und Pflanzen und werten das Landschaftsbild auf. Die Ortsgemeinde Ahrbrück mit Ortsbürgermeister Heribert Seul hat die Flächen zur Verfügung gestellt.[1]

Die Rhein-Zeitung berichtete am 3. Januar 2015 über das Einkaufszentrum:

Als Bürgermeister hatte Heribert Seul das Projekt zur Ankurbelung der Gewerbesteuereinnahmen initiiert und drei Jahre lang versucht, alle Hindernisse zu umschiffen – denn eigentlich darf sich im kleinen Ahrbrück kein Nahversorgungszentrum dieser Größenordnung ansiedeln. „Am Anfang hat man mich für verrückt erklärt“, erinnert sich Seul. Doch der Erfolg gab ihm recht: Die Geschäfte „An den Märkten“ sind schon aufgrund ihrer günstigen Lage an der B 257 zwischen Altenahr und Adenau ein Kundenmagnet. „Wenn am Nürburgring was los ist, kriegen Sie hier morgens um halb zehn keinen Apfel mehr“, erzählt Seul. Wenn es nach ihm ginge, würde das Einkaufszentrum deshalb sogar noch ausgeweitet.[2]

Am 3. September 2016 berichtete die Rhein-Zeitung von Plänen der Gemeinde, die Verkaufsfläche in dem Einzelhandelszentrum zu vergrößern. Mit diesem Ziel vor Augen beschloss der Gemeinderat Ahrbrück einstimmig, eine Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsprogramms zu beantragen. Die genehmigte Verkaufsfläche von maximal 2000 Quadratmetern war zu dieser Zeit ausgeschöpft. Die Penny-Filiale wolle ihre Verkaufsfläche jedoch gerne von 800 auf 1000 Quadratmeter vergrößern. Damit aber würde die 2000-Quadratmeter-Obergrenze überschritten; außerdem würde die Penny-Filiale dadurch eine sogenannte Großflächigkeit erreichen, die in Gewerbegebieten nicht mehr zulässig sei. Deshalb müsse „der Bebauungsplan geändert und die Fläche als Sondergebiet deklariert werden“, erklärte Claudia Kolle, Mitarbeiterin der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr, während der Ratssitzung. Erschwerend komme hinzu, dass im Landesentwicklungsprogramm und im regionalen Raumordnungsplan die Ortsgemeinde Altenahr als Grundzentrum der Verbandsgemeinde Altenahr sei. Damit falle der Ortsgemeinde Altenahr die Sicherstellung der Grundversorgung mit Nahrungsmitteln, Gütern des täglichen Bedarfs und entsprechenden Dienstleistungen im Bereich der Verbandsgemeinde Altenahr zu. Weil es im Jahr 2009 in Altenahr jedoch an einer entsprechend großen Fläche mangelte, wurde eine Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsprogrammes zugelassen und der Bau des Nahversorgungszentrums in Ahrbrück genehmigt. Weil die Seilbahn Altenahr zwischenzeitlich ihren Betrieb eingestellt hat und weil damit der Seilbahn-Parkplatz für den Bau eines Nahversorgungszentrums frei geworden ist, verfüge die Ortsgemeinde Altenahr nun über eine entsprechende Fläche und plane ihrerseits, ihrer Verpflichtung als Grundzentrum nachzukommen und dort ein Nahversorgungszentrum zu bauen. Ein Gutachter kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die Erweiterung der Verkaufsfläche in Pützfeld keine gravierenden negativen Auswirkungen auf ein Nahversorgungszentrums in Altenahr haben würde. Der Gutachter kam außerdem zu dem Ergebnis, „dass die Verbandsgemeinde im Bereich des Einzelhandels erheblich unterversorgt ist“, wie RZ-Reporterin Ute Müller berichtete. Ein Kriterium für das Gutachten sei die Verkaufsfläche pro Einwohner. Die Verbandsgemeinde Altenahr komme dabei auf einen Wert von 0,17 Quadratmetern. Als unterer Schwellenwert würden jedoch 0,35 bis 0,45 Quadratmeter angegeben. Mit der Erweiterung in Pützfeld käme die Verbandsgemeinde „ungefähr auf einen Wert von 0,2 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Einwohner“, sagte Claudia Kolle, „das entspricht immer noch einer deutlichen Unterversorgung und würde demnach die geplante Gründung eines Nahversorgungszentrums in Altenahr nicht negativ beeinflussen.“[3]

Video[Bearbeiten]

Nach dem Ahr-Hochwasser vom 14./15. Juli 2021

Mediografie[Bearbeiten]

https://www.gemeinde-ahrbrueck.de/index.php/neuigkeiten/116-eroeffnungsfeier-einkaufszentrum-puetzfeld

Fußnoten

  1. Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 3. August 2012
  2. Quelle: Petra Ochs: In Ahrbrück wird die Zukunft gestaltet - Drei Dörfer arbeiten zusammen und pflegen ihre Selbstständigkeit, in: Rhein-Zeitung vom 3. Januar 2015
  3. Quelle: Ute Müller: Grünes Licht für größeres Einkaufszentrum – Ortsgemeinderat Ladenfläche in Pützfeld soll größer werden, in: Rhein-Zeitung vom 3. September 2016