Gerichtsverfahren gegen drei Kriegsverbrecher ab 1. Juni 1945 im Kreishaus Ahrweiler

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Am 1. Juni 1945 begann im Sitzungssaal des alten Landratsamts in Ahrweiler der erste Kriegsverbrecherprozess nach dem Zweiten Weltkrieg auf deutschem Boden. Die drei angeklagten deutschen Kriegsverbrecher wurden zum Tode verurteilt.


Chronik[1][Bearbeiten]

Um einen Lynchmord handelte es sich bei dem Geschehen am 15. August 1944 in Preist, einem Ort im Kreis Bitburg-Prüm. Aus einer abstürzenden amerikanischen Liberator landete ein Amerikaner in einem Baum. Zwei deutsche Soldaten halfen ihm aus dem Fallschirm, als ein Mann namens Peter Back auf den Amerikaner schoss. Ein anderer Deutscher, Peter Kohn, schlug auf den Hilflosen ein, ein dritter schließlich, Matthias Gierens, schlug dem Mann mit einen Steinhammer ins Gesicht, während Matthias Krein, der den US-Soldaten bewachen sollte, teilnahmslos dabei stand.

Das Verfahren beim ersten Kriegsverbrecherprozess in Deutschland gegen Kohn, Krein und Gierens begann am 1. Juni 1945 in Ahrweiler. Peter Back wurde am 6. Juni gefangen. Die drei aktiv am Mord Beteiligten wurden zum Tode verurteilt, Matthias Krein zu lebenslänglicher Haft.

Mediografie[Bearbeiten]

Fußnoten