Naturschutzgebiet „Hohe Acht“

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Heinz Grates - Hohe Acht (2).jpg

Das Naturschutzgebiet „Hohe Acht“ wurde am 14. April 1981 per Rechtsverordnung zum Naturschutzgebiet bestimmt. Das Schutzgebiet hat eine Größe von 164 Hektar. Es umfasst im Kreis Ahrweiler in der Gemarkung Adenau Waldabteilungen des Staatsforstes Adenau; außerdem erstreckt es sich in die Gemarkung Jammelshofen und in die Gemarkung Herresbach im Kreis Mayen-Koblenz. Schutzzweck ist die Erhaltung des tertiären Basaltkegels mit Blockhalden wegen seiner besonderen geologischen Bedeutung aus wissenschaftlichen Gründen. Die entsprechende Rechtsverordnung ist allerdings nach wie vor unvollständig.


Weitere Fotos[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

Mediografie[Bearbeiten]

Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Hohe Acht“ (Kreis Ahrweiler und Kreis Mayen-Koblenz) vom 14. April 1981

Weblink[Bearbeiten]

kuladig.de: Naturschutzgebiet Hohe Acht