Naturschutzgebiet "Meirother Kopf und Tiefenstein"

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Das Naturschutzgebiet "Meirother Kopf und Tiefenstein" wurde per Rechtsverordnung der Bezirksregierung Koblenz vom 8. September 1986 unter Schutz gestellt. Am gleich Tag traten die Rechtsverordnung über das einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiet "Meirother Kopf und Tiefenstein" vom 19. Januar 1984 und die Rechtsverordnung zur Änderung der Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des Naturschutzgebietes "Meirother Kopf und Tiefenstein" vom 6. Januar 1986 außer Kraft. Das 98 Hektar große Naturschutzgebiet liegt in der Gemarkung Wehr. Schutzzweck ist die Erhaltung des "Meirother Kopf und Tiefenstein" aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen - wegen seiner "geologischen Beschaffenheit" und seiner "landschaftsbestimmenden, besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart", wie es in der Rechtsverordnung heißt.


Blick über die Abbaugrube Hatzenfeld (Weibern) und die Hohe Lei (Windräder) durch die „Vulkanschneise“ Meirother Kopf/Tiefenstein zur Caldera Wehrer Kessel. Rechts im Bild der Beginn des Riedener Kessels.

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblink[Bearbeiten]

Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet "Meirother Kopf und Tiefenstein" - Kreis Ahrweiler - vom 8. September 1986