Naturschutzgebiet "Quellgebiet Swistbach"

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In dem Naturschutzgebiet gibt es noch ein paar Weihnachtsbaum-Kulturen aus der Zeit vor der Unterschutzstellung.
NSG Swistquelle 1.jpg
Blühende Kuckucks-Lichtnelke vor beweideter Feuchtwiese an der Swistbachquelle

Das Naturschutzgebiet "Quellgebiet Swistbach" wurde am 13. Februar 2001 – Erstverordnung vom 1. August 1986 – per Rechtsverordnung vom Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Hans-Dieter Gassen, unter Schutz gestellt. Das 87 Hektar große Gebiet, das sich in die Gemarkungen Kalenborn, Holzweiler und Gelsdorf erstreckt, wurde unter Schutz gestellt, um das Swistbach-Quellgebiet und die angrenzenden Feuchwiesen als Standort seltener, in ihrem Bestand bedrohter wildwachsender Pflanzen und Pflanzengesellschaften sowie als Lebensraum seltener, in ihrem Bestand bedrohter Tierarten zu erhalten und zu entwickeln..


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Mediografie[Bearbeiten]