Naturschutzgebiet „Schorberg und Scheldköpfchen“

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Das Naturschutzgebiet „Schorberg und Scheldköpfchen“ wurde per Rechtsverordnung des Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Koblenz, Dr. Theo Zwanziger, vom 19. Januar 1988 unter Schutz gestellt. Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von 56 Hektar und umfasst Teile der Gemarkungen Brenk und Niederdürenbach. Schutzzweck ist die Erhaltung des Schorbergs und des Scheldköpfchens aus naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen:

  1. wegen ihrer geologischen Beschaffenheit,
  2. als Lebensraum seltener in ihrem Bestand bedrohter wildwachsender Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften,
  3. wegen ihrer besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart und
  4. aus wissenschaftlichen Gründen.


Chronik[Bearbeiten]

Mit der Unterschutzstellung traten die Rechtsverordnung über das einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiet "Schorberg und Scheldköpfchen" vom 19. Januar 1984 und die Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zur einstweiligen Sicherstellung des Naturschutzgebietes "Schorberg und Scheldköpfchen" vom 6. Februar 1986 außer Kraft. In der Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet "Schorberg und Scheldköpfchen" vom 9. Januar 1989 wurde die Rechtsverordnung in Details neu formuliert.

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblink[Bearbeiten]

Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet "Schorberg und Scheldköpfchen" Kreis Ahrweiler vom 19. Januar 1988