Städtisches Brauhaus Ahrweiler

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Das ehemalige städtische Brauhaus an der Schützbahn 44 in Ahrweiler wurde, um die Brandgefahr zu mindern, mit seiner Rückseite unmittelbar an die Stadtmauer gebaut – ebenso wie die vier Backhäuser der vier Huten von Ahrweiler. Das Gebäude ist zunächst eingeschossig aus Bruchstein gebaut worden. Später wurde es um eine Etage aus Fachwerk aufgestockt. Schließlich sind beide Etagen verputzt worden. Jeder Bürger hatte das Recht, in dem Haus gegen Entrichtung einer Gebühr Bier zu brauen. Auf einer kleinen Infotafel, die der Heimatverein „Alt-Ahrweiler“ an der Fassade angebracht hat, heißt es: „Im Jahre 1786 stellte der Bonner Hofrat in einem Prozess fest, dass die Braugerechtigkeit von Natur aus jedem Bürger zustehe.“ Heute beherbergt das Gebäude Mietwohnungen. Neben dem neuen Eingang befindet sich ein Stein mit dem Wappen der Stadt Ahrweiler und der Jahreszahl 1766. Heimatforscher Heinz Schönewald geht davon aus, dass es in Ahrweiler weitere Brauhäuser gab. Das sei aus Stadtrechnungen zu ersehen. Eines davon habe wahrscheinlich in der Nähe des Marktplatzes gestanden.


Standort[Bearbeiten]

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Weitere Fotos[Bearbeiten]

Mediografie[Bearbeiten]

Steffen Schütze: Hopfen und Malz, Gott erhalt’s - 1125 Jahre Brautradition in Ahrweiler. Stadt des Rotweins mit historischer Bierkultur, in: Heimatjahrbuch des Kreises Ahrweiler 2019, Ahrweiler 2018, 290 Seiten, S. 223-230