Werksausschuss der Stadt Sinzig

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Der Werksausschuss der Stadt Sinzig bei einem Baustellentermin

Der Werksausschuss der Stadt Sinzig wurde gegründet, weil für jeden kommunalen Eigenbetrieb ein Ausschuss des Stadtrats gebildet werden muss.[1]


Sonstiges[Bearbeiten]

Die Bildung eines gemeinsamen Werkausschusses für mehrere Eigenbetriebe ist nicht zulässig, weil dies bei einer Mitarbeiterbeteiligung zu praktischen Schwierigkeiten führen würde. Einzelheiten über die Bildung und insbesondere über die Zuständigkeiten des Werkausschusses enthält § 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung. Er entscheidet im Rahmen der Beschlüsse des Stadtrats über die Grundsätze für die Wirtschaftsführung, die Vermögensverwaltung und die Rechnungslegung, die Festsetzung allgemeiner Bedingungen und Regeln für Lieferungen und Leistungen des Eigenbetriebs, Mehraufwendungen und Mehrausgaben sowie sonstige wichtige Angelegenheiten des Eigenbetriebs, soweit für deren Entscheidung nicht der Stadtrat, der Bürgermeister oder die Werkleitung zuständig ist.

Fußnoten

  1. Quelle: Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, § 86 Abs. 4