Wohn- und Pflegeheime Schröder GmbH & Co. KG
Der Betriebswirt und Diplom-Sozialpädagoge Dirk Hillesheim erwarb im März 2013 die Immobilien der ehemaligen Wohn- und Pflegeheim Schröder GmbH & Co. KG,[1] die eine Sondereinrichtung für psychisch behinderte Erwachsene ab 30 Jahren betrieb. Hillesheim passte sowohl die baulichen Strukturen als auch das therapeutische Konzept an.
Inhaltsverzeichnis
Anschrift
- Zentrale: Waldstraße 27, 53498 Bad Breisig
- Haus Gertrud: Sonnenweg 2
Kontakt
- Telefon 02633 95151
- Fax 02633 8186
- E-Mail wohnheim_schroeder@web.de
Heimleitung
- Geschäftsführer: Alexander Schröder
- Heimleiter: Michael Föllbach
- Pflegedienstleiterin: Annemarie Bienentreu
Chronik
War das "Altenpflegeheim Schröder" einstmals im alten ehemaligen Klösterchen der Waldbreitbacher Franziskanerinnen an der Koblenzer Straße beheimatet, so wechselten die "Wohn- und Pflegeheime Schröder" später nicht nur das Gebäude, sondern auch den Inhalt ihrer Arbeit. 1984 wurde aus dem Altenheim eine Sondereinrichtung für psychisch behinderte Erwachsene ab 30 Jahren.
In den drei Häusern der Einrichtung wohnten insgesamt bis zu 85 Bewohner in vier Wohn-, zwei Pflegegruppen und einer Trainingswohneinheit. Es war primäres Ziel der Betreuung, jedem Bewohner im Rahmen seiner noch vorhandenen beziehungsweise wiederherstellbaren Fähigkeiten durch entsprechende Angebote ein weitgehend selbstständiges und selbstverantwortetes Leben zu ermöglichen.
Hierzu gehörten unter anderen die Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Selbständigkeit in Alltagssituationen, die Stärkung des Realitätsbewusstseins und des Selbstwertgefühls, tagesstrukturierende Maßnahmen und das Lernen, seine Freizeit sinnvoll zu gestalten. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit einer medizinisch-pflegerischen Betreuung für den Fall, dass ein Bewohner alters- oder gesundheitsbedingt entsprechende Hilfen benötigte.
Fußnoten
- ↑ Quelle: Judith Schumacher: Ein Platz zum Leben in geschütztem Umfeld - Gesellschaft hilft Menschen mit psychischer Erkrankung, in: Rhein-Zeitung vom 21. Januar 2015