Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Ahrweiler

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Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Ahrweiler beaufsichtigt die Städte und Gemeinden im Kreis, um sicherzustellen, dass die Verwaltung im Einklang mit dem geltende Recht geführt wird (§ 117 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz - GemO). Sie handelt als untere staatliche Verwaltungsbehörde und wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier beaufsichtigt.


Leitung[Bearbeiten]

Abteilungsleiter: Barbara Schröder

Befugnisse[Bearbeiten]

Die Kommunalaufsicht beaufsichtigt die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, um sicherzustellen, dass die Verwaltung im Einklang mit dem geltenden Recht geführt wird. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat nach der Gemeindeordnung u.a. folgende Befugnisse:

  • Unterrichtungsrecht (§ 120 GemO)
  • Beanstandungsrecht (§ 121 GemO)
  • Anordnungsrecht (§ 122 GemO)
  • Aufhebungsrecht und Ersatzvornahme (§ 123 GemO)
  • Bestellung eines Beauftragten (§ 124 GemO)
  • Auflösung des Gemeinderats (§ 125 GemO)

Die Aufsichtsbehörde handelt nicht als Behörde des Landkreises, sondern als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung.

Siehe auch[Bearbeiten]

Kreisverwaltung Ahrweiler

Weblink[Bearbeiten]

kreisverwaltung-ahrweiler.de: Ansprechpartner Kommunalaufsicht