Teilhabeplan für Menschen mit Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen im Kreis Ahrweiler

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Der Kreis Ahrweiler hat seit 2005 als erster rheinland-pfälzischer Landkreis einen Teilhabeplan für Menschen mit Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen. [1] Er formuliert die grundsätzlichen Ziele der Behindertenpolitik des Kreises – beispielsweise zum selbstständigen Wohnen von behinderten Menschen.


Sie wollten im Spätsommer 2016 den Teilhabeplan aktualisieren: Prof. Dr. Albrecht Rohrmann (4.v.l.), Prof. Dr. Johannes Schädler (6.v.l.), und Landrat Dr. Jürgen Pföhler (2.v.r.) mit führenden Mitarbeitern der Kreisverwaltungsabteilungen für Soziales, Gesundheit und Jugend sowie der Universität Siegen.

Chronik[Bearbeiten]

Als erster Kreis in Rheinland-Pfalz hat Ahrweiler 2005 den Teilhabeplan für Menschen mit Behinderungen erstellt. Das Planwerk dient der Kreispolitik seither als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage. Mit den Akteuren in den einzelnen Kommunen wurden mehrere Projekte der Behindertenhilfe aufgebaut. Beispiele: das Sozialkaufhaus LISA in Remagen, Appartementhäuser für Menschen mit Handicaps in Sinzig und Bad Neuenahr-Ahrweiler, die Ausweitung der Plätze im sozial-betreuten Wohnen, eine neue Behindertenwerkstatt in der Kreisstadt sowie das Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum Adenau und das Teilhabezentrum in Adenau.

Der Kreis Ahrweiler wolle seinen Teilhabeplan für Menschen mit Handicaps fortschreiben und erstmals einen Pflegestrukturplan erstellen. Das teilte die Verwaltung am 2. September 2016 per Pressemitteilung mit. Nachdem der Teilhabeplan seit 2005 die grundsätzlichen Ziele der Behindertenpolitik formuliert, beispielsweise zum selbstständigen Wohnen von behinderten Menschen, sollen nun auch die Belange von Menschen mit pflegerischem Bedarf in den Blick rücken. Landrat Dr. Jürgen Pföhler gab Anfang September 2016 mit den Verantwortlichen den offiziellen Startschuss für das auf zwei Jahre angelegte Vorhaben. In der Pressemitteilung hieß es weiter:

Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE), das auch bei der Erstellung des Teilhabeplans beteiligt war, wird den Planungsprozess begleiten und moderieren. Die ZPE-Professoren Johannes Schädler und Albrecht Rohrmann gelten bundesweit als anerkannte Experten auf diesem Gebiet. Die entsprechende Steuerungsgruppe mit den Verantwortlichen der Kreisverwaltungsabteilungen für Soziales, Gesundheit und Jugend sowie des ZPE traf sich erstmals im Kreishaus. Der Kreis- und Umweltausschuss hat die Fortschreibung des Teilhabeplans und die Erstellung des Pflegestrukturplans beschlossen. Seit 2005 haben sich zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen sowie Angebote und Nachfragen geändert. Pföhler: „Der Kreis nimmt die Planungsverantwortung wahr. Dabei rücken die Bedarfe aller Generationen in den Blick, von der frühen Kindheit bis zu den Senioren. Wir wollen für die Zukunft gut aufgestellt sein." Leitlinie für den neuen Planungsprozess soll die UN-Behindertenrechtskonvention sein. Im Fokus steht die Inklusion. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigungen genauso und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können wie Menschen ohne Handicaps. Die Planung soll ermitteln, mit welchen Instrumenten und Angeboten Inklusion im AW-Kreis umgesetzt werden kann. Zunächst wird die vorhandene Datengrundlage aktualisiert und erweitert. Außerdem soll ein sozialräumliches Planungskonzept erarbeitet werden, das die Möglichkeiten der Selbstorganisation stärkt, eine ortsnahe Beratung der Betroffenen gewährleistet und Ansätze von Unterstützungsangeboten eröffnet. Die Planung ist als offener und beteiligungsorientierter Prozess angelegt. In mehreren dezentralen Fachforen und Planungsrunden werden bestehende Einrichtungen und Dienste der Behinderten- und Altenhilfe, Organisationen der Selbsthilfe sowie Betroffene und ihre Angehörigen die Möglichkeit erhalten, sich aktiv mit eigenen Ideen und Vorschlägen einzubringen. Insgesamt lautet das Ziel des Kreises, seine Politikfähigkeit im Bereich der Entwicklung einer inklusiven Infrastruktur und inklusionsorientierter Dienste und Einrichtungen zu erhöhen. Eine neue Internetseite befindet sich im Aufbau, die Interessierten die Möglichkeit eröffnen soll, sich über den jeweiligen Stand der Planungen zu informieren. Mit der Vorlage des fertigen Plans ist im Herbst 2018 zu rechnen.[2]

Siehe auch[Bearbeiten]

Mediografie[Bearbeiten]

Teilhabeplan für den Landkreis Ahrweiler - Zielgerichtete und bedarfsorientierte Hilfen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen - Analysen, Einschätzung und Empfehlungen der Planungsgruppen, kreis-ahrweiler.de (pdf, 226 Seiten)

Weblink[Bearbeiten]

kreis-ahrweiler.de: Teilhabe- und Pflegestrukturplanung

Fußnoten