Amt Sinzig-Remagen

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Das Amt Sinzig-Remagen war vom 16. bis 18. Jahrhundert ein landesherrliches Amt im Herzogtum Jülich mit Sitz in Sinzig.[1]


Geschichte[Bearbeiten]

Der Amtmann des Landesherrn hatte die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Rechtspflege und den Einzug der Steuern. Während die Niedere Gerichtsbarkeit den örtlichen Schöffengerichten unter dem Vorsitz des jeweiligen Schultheißen unterstand, oblag die Hohe Gerichtsbarkeit einem Amtsrichter des Landesherrn. Der Kellner war die Amtsperson, der die Verwaltung der Steuereinnahmen unterstand.

Mit der Besetzung des Rheinlands im Jahre 1794 durch französische Truppen und der von den Besatzern veranlassten Neuorganisation wurde das Amt Sinzig-Remagen aufgelöst. Es wurde der Kanton Remagen im Arrondissement Bonn (Département de Rhin-et-Moselle) geschaffen.

Amtmänner[Bearbeiten]

Nach dem Dreißigjährigen Krieg kam die Stelle des Amtmanns in den erblichen Besitz der Freiherren bzw. späteren Grafen von der Leyen, die jedoch die Amtsgeschäfte von einem Amtsverwalter ausführen ließen. Folgende Amtsverwalter sind bekannt:

Mediografie[Bearbeiten]

Franz J. Burghardt: Sinzig 1500−1794, in: Jürgen Haffke/Bernhard Koll (Hrsg.): Sinzig und seine Stadtteile – gestern und heute, Sinzig 1983, S. 75−92

Fußnoten

  1. Quelle: Wikipedia-Artikel Amt Remagen-Sinzig, ausgewertet am 30. November 2011