Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises Ahrweiler

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Der Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises Ahrweiler liefert Daten und regelt Art und Zahl der einzelnen Gruppen in den Kindertagesstätten des Kreises Ahrweiler. Ziel ist, die Angebote mit den Bedürfnissen von Eltern und Kindern ein zu bringen.


Chronik[Bearbeiten]

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Ahrweiler beschloss im Mai 2018 einstimmig eine Reihe von Änderungen im Rahmen der Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes. So sollen in der Kindertagesstätte „Luftikus“ Reifferscheid vier und im Kindergarten „Kinderland“ Barweiler drei Ausbauplätze eingerichtet werden – beide befristet bis Ende Juli 2018. Im Kommunalen Kindergarten „Die Schatzinsel“ Kalenborn soll die Zahl der Ganztagsplätze von 15 auf 20 erhöht werden. Im Kommunalen Kindergarten „Wibbelstätz“ Hönningen wird eine kleine Altersmischung in eine geöffnete Gruppe mit sechs Plätzen für Zweijährige umgewandelt. Bis Ende Juli 2018 befristete der Ausschuss auch zwei neue Ausbauplätze im Kommunalen Kindergarten „Flohkiste“ Königsfeld. Die Zahl der Ganztagsplätze in der Städtischen Kindertagesstätte „Max und Moritz“ Bad Bodendorf soll von 34 auf 46 erhöht werden. In der Städtischen Kindertagesstätte „Rappelkiste“ Bachem soll die Zahl der Ganztagsplätze von 35 auf 43 erhöht werden, im Städtischen Kindergarten „Sterntaler“ Heimersheim von 34 auf 39. Im Städtischen Kindergarten „Sausewind“ Ramersbach sollen für drei Monate ein dritter Ausbauplatz sowie – zunächst befristet auf zwei Jahre – eine provisorische Krippengruppe zum Kindergartenjahr 2018/2019 eingerichtet werden.[1]

Weiter befürwortete der Ausschuss, die Voraussetzungen für die Kindertagespflege zu aktualisieren und zu verbessern. Die endgültige Entscheidung über die Änderung der dafür notwendigen Satzung ist allerdings Sache des Kreistags. Im Mai 2018 würden im Kreis Ahrweiler etwa 140 laufende Kindertagespflegeverhältnisse gefördert, sagte Fachbereichsleiterin Siglinde Hornbach-Beckers. 54 Personen im Kreis verfügten über eine Kindertagespflegeerlaubnis, 34 davon beteuerten mindestens ein Kind aktiv, zumeist aber mehrere Kinder zugleich. Aufgrund geänderter Verwaltungsvorschriften wollte der Ausschuss die Voraussetzungen für den Erhalt einer Pflegeerlaubnis verschärft: Der zeitliche Umfang der notwendigen Qualifizierung wurde zum 1. Januar 2019 von 160 auf 250 Stunden erhöht. Die Pflegeerlaubnis ist für fünf Jahre gültig und muss danach immer wieder erneuert werden. Der Umfang der jährlich zu absolvierenden Fortbildungen wurde von sechs auf zehn Unterrichtseinheiten erhöht. Die gesundheitliche Eignung kann künftig auch mittels einer hausärztlichen Bescheinigung erfolgen und nicht mehr wie bisher lediglich mit einer amtsärztlichen Bescheinigung.


Siehe auch[Bearbeiten]

Mediografie[Bearbeiten]