Tongrube Leimersdorf

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Der Betreiber der Tongrube Leimersdorf wurden entlastet. Ermittlungen vom Dezember 2011 lieferten keine Anhaltspunkte dafür, dass illegale Fremdstoffe in die Tongrube gelangten. Eine Anzeige aus dem Umfeld der Bürgerinitiative Aktive Grafschafter GbR hatte die Ermittlungen am 5. Dezember 2011 ins Rollen gebracht.[1]


Lage[Bearbeiten]

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Chronik[Bearbeiten]

Landrat Dr. Jürgen Pföhler und Grafschaft-Bürgermeister Achim Juchem stellen im Mai 2014 zum wiederholten Male klar, dass sie Vorschläge ablehnen, die Tongrube Leimersdorf als Mülldeponie zu nutzen. Der Werksausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes des Kreises Ahrweiler (AWB) habe sich bereits 2013 mit einer möglichen Folgenutzung der Tongrube befasst. Einstimmiges Ergebnis: ein Nein über alle Parteigrenzen hinweg. Der Werksausschuss beschloss, im Falle der Beteiligung in einem möglichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung einer Deponie am Standort der Tongrube Leimersdorf „eine entschieden ablehnende Haltung" einzunehmen. Der Gemeinderat Grafschaft habe sich ebenfalls gegen eine Deponie ausgesprochen. Pföhler und Juchem bekräftigen ihre Position: Für eine solche Deponie seien die gesetzlich vorgegebenen Standortkriterien nicht erfüllt. Diese Auffassung sei auch von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord bestätigt worden, die für eine etwaige Mülldeponie zuständig wäre. - Die Betreiberfirma der Tonwerke habe angeboten, das verbleibende Volumen der Grube zu einer Deponie umzuwidmen.[2]

Das Verfahren zur Umwandlung der nahezu vollständig ausgebeuteten Tongrube in eine Bauschuttdeponie stagniere derzeit, berichtete general-anzeiger-bonn.de (GA) am 6. März 2018. Die Fachbehörden würden sich mit dem umstrittenen Anliegen befassen, das in der Grafschaft und im gesamten Kreis Ahrweiler auf Ablehnung stoße. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGDN) bestätigte auf GA-Anfrage, dass der Tongrubenbetreiber noch zahlreiche Ergänzungsunterlagen beibringen müsse, ehe über das Vorhaben entschieden werden kann. Erst wenn die Unterlagen vorlägen und durch die SGD Nord auf Vollständigkeit überprüft worden seien, könne sich ein Beteiligungsverfahren anschließen. In diesem Verfahren würden dann alle Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit beteiligt. Folgende Behörden würden beteiligt: das Landesamt für Umwelt, das Landesamt für Geologie und Bergbau, die Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz der SGD Nord, die Gewerbeaufsicht und die Naturschutzverbände, die Gemeinde Grafschaft, der Landkreis Ahrweiler, die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, die SGD Süd/Zentralstelle der Forstverwaltung sowie die Generaldirektion Kulturelles Erbe/Direktion Archäologie.[3]

Mediografie[Bearbeiten]

Fußnoten

  1. Quelle: Rhein-Zeitung vom 27. Dezember 2012
  2. Quelle: Landrat und Bürgermeister stellen klar: Keine Mülldeponie in Leimersdorf, Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 16. Mai 2014
  3. Quelle: Victor Francke: Deponie Leimersdorf: Verfahren gerät ins Stocken, general-anzeiger-bonn.de vom 6. März 2018