Neubaugebiet „Im Alten Garten“ Unkelbach

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Mit der Einleitung des Verfahrens zur Erstellung eines Bebauungsplanes fiel im Jahr 1999 der Startschuss für das Neubaugebiet „Im Alten Garten“ in Unkelbach. Das Gebiet sollte Auf einer Fläche von rund 4,6 Hektar sollte das Baugebiet auf der „grünen Wiese“ 60 Bauplätze bieten, weil der Bedarf an Baugrundstücken im Ortskern nicht gedeckt werden konnte. Bis zur zweiten Offenlage des Planentwurfes sowie dem entsprechenden Beschluss des Stadtrats vergingen zwölf Jahre. Veröffentlicht und damit rechtskräftig wurde der Bebauungsplan im September 2014. Nach einer Normenkontrollklage stellte das zuständige Gericht im Dezember 2014 „formelle Fehler“, nämlich eine rückwirkend geltende Gesetzesauslegung zur Offenlage, fest. Sie können durch eine erneute, also dritte, Offenlage „geheilt“ werden. Im April 2015 votierte der Ortsbeirat Unkelbach mehrheitlich dafür, das Verfahren zur Ausweisung des Baugebiets fortzuführen. Das Verfahren sieht unter anderem die erneute Offenlage, die Fortsetzung des Umlegungsverfahrens sowie die bauliche Erschließung vor.[1]


Mediografie[Bearbeiten]

Letzte Hoffnung für den „Alten Garten“ - Geplantes Neubaugebiet in Unkelbach hat offenbar kaum noch Chancen auf eine Umsetzung, in: Rhein-Zeitung vom 12. Juni 2021

Fußnoten

  1. Quelle: Rhein-Zeitung vom 2. Mai 2015