Teilhabe- und Pflegestrukturplan für behinderte und pflegebedürftige Menschen im Kreis Ahrweiler
Der Kreis Ahrweiler hat in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE) einen neuen Teilhabe- und Pflegestrukturplan für behinderte und pflegebedürftige Menschen im Kreis Ahrweiler entwickelt, den der Kreistag Ahrweiler am 25. Oktober 2019 einstimmig zur Kenntnis genommen. Dieser 172 Seiten umfassende Plan löst den Teilhabeplan für behinderte Menschen aus dem Jahr 2005 ab. Zudem wurde erstmals auch der Bereich der pflegerischen Versorgung berücksichtigt. „Der Kreis Ahrweiler erfüllt damit die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Pflegestrukturplanung“, hieß es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 19. November 2019. Der Plan solle für die nächsten Jahre den Leitfaden für die Behinderten- und Pflegepolitik des Kreises bilden.[1]
Weblink
http://www.teilhabeplanung.kreis-ahrweiler.de
Fußnoten
- ↑ Quelle: Neuer Teilhabe- und Pflegestrukturplan steht zum Download bereit, Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 19. November 2019