Urs Barandun

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Neun Jahre nach der gescheiterten Finanzierung für den überdimensionierten Freizeitpark am Nürburgring wurde das Verfahren gegen den Schweizer Geschäftsmann Urs Barandun wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingestellt, wie die Die Rheinpfalz am 16. Mai 2018 meldete. Die beiden angeklagten Straftaten unterlägen nicht dem deutschen Recht, hatte das Landgericht Mainz mitgeteilt. Die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sei im einen Fall in der Schweiz, im anderen Fall in Liechtenstein geschehen. Die Staatsanwaltschaft legte nach Angaben einer Gerichtssprecherin Beschwerde ein. Der Angeklagte wurde beschuldigt, dem Management der Nürburgring GmbH fälschlich vorgespiegelt zu haben, einen reichen Investor für den Ring vermitteln zu können. Dabei ging es um zwei ungedeckte Schecks über 99 Millionen Dollar eines angeblichen Milliardärs aus den USA. Mithilfe dieses Investors sollte 2009 der Bau eines viel zu großen Freizeitparks am Nürburgring finanziert werden.[1]


Mediografie[Bearbeiten]

Weblink[Bearbeiten]

http://www.ursbarandun.ch

Fußnoten