Josef Juralewitsch

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Der aus dem Osten stammende Josef Juralewitsch (* 23. August 1903 in Wilna/Litauen, † 1. August 1944 in Hadamar) musste im Jahr 1944 im Kreis Ahrweiler Zwangsarbeit leisten. Am 1. August 1944 starb er in der Tötungsanstalt Hadamar in Mittelhessen.


Vita[1][Bearbeiten]

Das Landesarbeitsamt Rheinland stellte am 23. Dezember 1943 einen Arbeitszettel für den 1903 in Wilna/Litauen geborenen Josef Juralewitsch aus. Seine Staatsangehörigkeit war ungeklärt. Aus dem Arbeitszettel geht hervor, dass er als Hilfsarbeiter für das Lager „Rebstock“ abgestellt werden sollte – obwohl er keinerlei Kenntnisse im Deutschen und keinerlei Fachkenntnisse besaß. Von welchem Einsatzort er kam und ob er tatsächlich auch im Lager „Rebstock“ eingesetzt wurde, ist nicht geklärt. Sicher ist jedoch, dass er für die Rheinische Kohlebürstenfabrik Franz Wenzel KG (Rekofa) in Walporzheim arbeitete. Als Wohnort wird Anfang April 1944 in seiner Personalakte Ahrweiler und als letzter Aufenthaltsort „Arbeitslager“ angegeben.

Im Jahr 1944 arbeiteten etwa 50 bis 60 Ost-Zwangsarbeiter bei der Rekofa. Sie wurden dort verköstigt und für ihr Arbeit bezahlt. Ende 1944 ist ein großer Teil der deutschen Rekofa-Belegschaft nach Kulmbach verlegt worden. Die Ostarbeiter wurden entlassen oder zu anderen kriegswichtigen Produktionen abkommandiert. Am 5. April 1944 bescheinigt die Rekofa als Arbeitgebervon Josef Juralewitsch, dass er er an diesem Tag aus der Gemeinschaftsverpflegung der Rekofa ausscheidet. An anderer Stelle heißt es: „Nach Angabe der Fa. Rekofa soll der Littauer geistesgestört sein, ein weiteres Verbleiben im Lager wäre unmöglich." Nach einer Untersuchung von Josef Juralewitsch durch den beratenden Arzt des Arbeitsamtes Ahrweiler, Dr. med. Nocker vom Gesundheitsamt des Kreises Ahrweiler, hält dieser fest: „lnnere Organe ohne krankhaften Befund. Macht im ganzen einen geistesgestörten Eindruck. Soll Anfälle bekommen, ist zu keiner Arbeit zu bewegen.“ Als Krankheitsbezeichnung gibt Nocker „Geisteskrankheit“ an und empfiehlt, Juralewitsch in die Irrenanstalt einzuweisen oder in die Heimat abzutransportieren.

Am 5. April 1944 wird Josef Juralewitsch mit einem Polizeiwagen von Ahrweiler nach Andernach transportiert, wo er um 16.15 Uhr ankommt. Aus dem Kleiderzettel geht hervor, dass er bei seiner Aufnahme in Andernach als Eigentum nur das besitzt, was er am Leib trägt, ein paar Holzschuhe und einen blauen Arbeitsanzug. Juralewitsch sitzt mit zwei weiteren „Ostarbeitern“ ein, die ebenfalls von Ahrweiler überstellt worden waren: Stanislaus Czajkonski und Simon Kalinin. Bei beiden wird ebenfalls „Geisteskrankheit“ diagnostiziert. Einer der beiden war in der „Ringofenziegelei in Ahrweiler“ beschäftigt. Die Untersuchungen von Josef Juralewitsch in Andernach ergeben in den ersten drei Wochen keinerlei Auffälligkeiten. Er gibt zu verstehen, dass er wieder an seine Arbeitsstelle nach Ahrweiler zurück will. In einem der Dokumente beschwert sich der berichtende Arzt in Andernach über die ungenügenden Untersuchungsberichte von Gesundheits- und Arbeitsamt Ahrweiler. Er notiert, es sei ...

... darauf zu achten, dass nach Möglichkeit bei Einlieferung von Ostarbeitern bezw. ausführlichere Unterlagen darüber beschafft werden, auf Grund welcher besonderen Auffälligkeiten und Vorkommnisse der jeweilige Ostarbeiter eingewiesen wird. Die bisher gelieferten Unterlagen waren derart dürftig, dass sie einem gar keinen Anhaltspunkt geben konnten. Es heisst da meistens: „soll geistesgestört sein“ bezw. „soll Anfälle bekommen“ oder „macht einen geistesgestörten Eindruck“. Mit solch ungenauen Angaben können wir natürlich nichts anfangen ...

Dann die merkwürdige Wende bei den Untersuchungen in Andernach in einem Bericht an den Präsidenten des Gauarbeitsamtes in Koblenz vom 10. Mai 1944:

... teilen wir mit, dass die weitere Beobachtung doch ergeben hat, dass ... Geisteskrankheit vorliegt ... In Anbetracht der starken Überfüllung unserer Anstalt bitten wir ... für die Rückführung des Genannten in eine für ihn in Frage kommende Anstalt baldigst in die Wege leiten zu wollen.

Der Präsident des Gauarbeitsamtes Moselland verfügte daraufhin am 27. Juli 1944 die Überführung in die Landesheilanstalt Hadamar. Am 28. Juli 1944, unmittelbar nach seinem Eintreffen, erkrankte Juralewitsch an Grippe. Am 1. August 1944 um 3.30 Uhr soll er gestorben sein. Am 3. August 1944 machte die Verwaltung Hadamar dem Arbeitsamt Ahrweiler für die Pflege von Josef Juralewitsch vom 28. Juli bis 1. August 1944 folgende Rechnung auf: „Fünf Tage Pflege, je 2,50 RM, im Ganzen: 12,50 RM. Um baldige Überweisung des Betrages wird gebeten.“

Weblink[Bearbeiten]

mahnmalkoblenz.de: 117. Josef J. (Zwangsarbeiter aus Litauen im Lager Rebstock bei Dernau/Ahr)

Fußnoten

  1. Quelle: Matthias Bertram: Umgang mit der regionalen Geschichte oder das traurige Ende des Josef Juralewitsch - Menschen und Fakten - Ostarbeiter im Ahrtal 1944 - Eines von mehreren Opfern der Euthanasie, in: Blick aktuell - AW-Journal am Samstag Nr. 1/2020, Seite 20