Naturschutzgebiet „Quiddelbacher Höhe/Nürburgring“

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Das Naturschutzgebiet „Quiddelbacher Höhe/Nürburgring“ wurde am 12. September 2002 vom Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Hans-Dieter Gassen, per Rechtsverordnung unter Schutz gestellt. Es hat eine Größe von 27 Hektar und liegt in der Gemarkung Quiddelbach. Schutzzwecke sind Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Hochfläche Quiddelbacher Höhe ...

  1. als Standort seltener, in ihrem Bestand bedrohter wildwachsender Pflanzen und Pflanzengesellschaften,
  2. als Lebensraum seltener, in ihrem Bestand bedrohter Tierarten sowie
  3. wegen der besonderen landschaftlichen Eigenart und Schönheit des Gebietes.


Weblink[Bearbeiten]

Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet "Quiddelbacher Höhe/Nürburgring" (Landkreis Ahrweiler) vom 12. September 2002