Verkehrskreisel am Haus Schönberg zwischen Gelsdorf und Kalenborn

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Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die Einmündung der Kreisstraße 34 (Schönbergstraße) in die Bundesstraße 257 am Haus Schönberg zwischen Gelsdorf und Kalenborn in einen Verkehrskreisel umgewandelt werden.


Lage[Bearbeiten]

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Chronik[Bearbeiten]

Die Idee eines Kreisverkehrs an dieser Stelle zur Entschärfung des Unfallschwerpunkts in der Grafschaft erhitzte die Gemüter Jahre vor der Entscheidung für den Bau eines Kreisels. Während sich der Kreis- und Umweltausschuss des Kreises Ahrweiler sowie der Ortsbeirat Holzweiler (März 2015)[1] gleich einstimmig für eine Kreisellösung aussprachen, favorisierte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) zunächst eine Lösung mit Linksabbiegerspur. Die Ausfahrt von Esch aus in Richtung Gelsdorf sollte zunächst verschwenkt werden, sodass der Verkehr in einem günstigeren Winkel auf die Bundesstraße auffahren kann. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite war eine Abbiegespur für den landwirtschaftlichen Verkehr geplant. Hauptargument des LBM für diese Lösung: Die Reisegeschwindigkeit auf der vorfahrtsberechtigten Landesstraße würde weniger beeinträchtigt. Zudem wären die Anlieger bei einem Kreisverkehr durch abbremsende Autos einer erhöhten Lärm- und Schadstoffbelästigung ausgesetzt. Der Ortsbeirat hielt dem entgegen, an dieser Kreuzung sei ohnehin eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 Stundenkilometer vorgeschrieben, was zum Abbremsen und anschließenden Beschleunigen führe.

"Die Einmündung der Kreisstraße 34 in die Bundesstraße 257 am Haus Schönberg bei Kalenborn wird nun zur runden Sache", berichtete die Rhein-Zeitung dann am 12. Mai 2015, nachdem der Bau-, Planungs- und Dorfentwicklungsausschuss der Gemeinde Grafschaft geschlossen für den Kreisel votiert hatte. Die Kosten für den Kreisverkehrsplatz wurden mit rund 700.000 Euro veranschlagt. Voraussichtlicher Baubeginn: 2018.

Mediografie[Bearbeiten]

Fußnoten