Herbstkirmes Franken

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Die Frankener Herbstkirmes wird vom Katholischen Junggesellenverein Franken 1852 ausgerichtet. Höhepunkt der Veranstaltung ist das Hahnengericht am Sonntag. Dabei wird über den Angeklagten, der in einem Hahnenköstum steckt, Gericht gehalten. Das Gericht besteht aus den Skat- und Sibbeschrömspielern des örtlichen Kartenclubs; Angeklagter ist stets der arme Theobald von Kamm und Knibbel. Bei der Verhandlung wird das Dorfgeschehen in Franken auf satirische Weise verarbeitet; große und kleine Malheurs und Missgeschicke werden dabei auf dem Hahn als Sündenbock abgeladen. Nach der Verhandlung wird das Urteil verkündet und beim Hahneköppen vollstreckt. Dabei wird einem Hahn, heute meist einer Hahn-Attrappe aus Gummi mit einem stumpfen Säbel der Kopf abgeschlagen. Die Scharfrichter wetteifern dabei mit verbundenen Augen. Wem es gelingt, den Hahn zu köpfen, der wird Hahnenkönig. Sinzig im Blickpunkt berichtet auf Seite 49 seiner Ausgabe Nr. 40/2012:

Sebastian Goerke, der 1. Fähnrich des Junggesellenvereins, erzählt, dass Volkskundler zwei Theorien für diese alte Tradition haben: Die erste sei, dass hiermit symbolisch gegen die napoleoni9schen Besatzer protestiert wurde, denn der gallische Han ist das Wappentier der Franzosen. Die zweite Theorie verweist darauf, dass der Hahn bereits ein Opfertier der Germanen war und den "bösen Geist" symbolisiere. Mit dem Hahneköppen soll auch eine gute Ernte sicher gestellt werden.

Anschließend gibt es ein Schau-Schwenken der Fähnriche am Kirmesplatz. Am Montag gibt es einen Festzug zu Ehren des Hahnenkönigs.


Mediografie[Bearbeiten]

Kirmes der Dorfgemeinschaft Franken – Mathias Kessel ist neuer Hahnekönig, blick-aktuell.de vom 2. Oktober 2018