Aufbaugemeinschaft Ahrtal

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Die Aufbaugemeinschaft Ahrtal wurde im Jahr 1957 gegründet.


Chronik[1][Bearbeiten]

Zu Beginn der 1950er Jahre wurde erkannt, dass die Wirtschaftslichkeit des Ahrweinbaus entscheidend von der Neuordnung der Besitzverhältnisse mit der Beseitigung von Splitterbesitz abhängt, vom Angebot an Wegen, der Regelung der Wasserführung und der Bestockung mit reich und sicher tragenden Standort- und marktgerechten Rebsorten. Die Gründung der Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" sollte eine Wende einleiten, die die weitere Abwanderung aus dem Weinbau verhindert, indem durch die Agrarstruktur verbessernde Maßnahmen, ergänzt durch Maßnahmen auf dem Gebiet des Weinbaues einschließlich Vermarktungsstruktur, die Wirtschaftlichkeit verbessert wird.

Zu den Aufgaben der Aufbaugemeinschaft gehörte es deshalb, in den einzelnen Aufbaugebieten entlang der Ahr die Umstellung des Weinbaues auf Standort- und marktgerechte Reben durchzuführen. Zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Weinbaubetriebe sollte sie an der dabei gebildeten Zusammenlegung und der Aufschließung durch Wegebau mitwirken. Die Durchführung der Aufbauarbeiten sollte in enger Zusammenarbeit mit der Dienststelle des Kommissars für Reblausbekämpfung und Wiederaufbau für den Aufsichtsbezirk Mittelrhein/Ahr/Untermosel erfolgen. Die Tätigkeit der Aufbaugemeinschaft unterlag der Aufsicht der Wiederaufbaukasse der rheinland-pfälzischen Weinbaugebiete, deren Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen Prüfungen durchführen und Prüfungsberichte erstellen sollten. Die Mitglieder hatten das Recht, die gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen zu benutzen, jederzeit Einblick in ihren Kontostand zu nehmen und das Protokollbuch der Versammlung einzusehen. Wer Rechte wahrnimmt, dem oblagen auch Pflichten: an den Versammlungen und ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, sich tätig am Wiederaufbau zu beteiligen, geforderte Leistungen zu erbringen und die Organe bei der Durchführung des Wiederaufbaus zu unterstützen.

Die Satzung der Aufbaugemeinschaft vom 17. September 1957, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich über sämtliche Weinbaugemeinden des Ahrtales erstreckt, fußt auf dem Weinbergsaufbaugesetz vom 12. Mai 1953. Damit stellte sie damals eine Einmaligkeit innerhalb aller Aufbaugemeinschaften in Rheinland-Pfalz dar. Paragraf 1 der Satzung besagte, dass die Aufbauarbeiten, soweit sie nicht die Rebenheranzucht betreffen, in den einzelnen Weinbaugemeinden selbstständig geregelt werden. Soweit erforderlich, sollte die Aufbaugemeinschaft als Dachorganisation geschäftsführend für die örtlichen Aufbaugemeinschaften auftreten. Dies geschah dann in der Weise, dass alle Finanzierungsmaßnahmen über die Aufbaugemeinschaft als durchlaufende Posten abgewickelt werden, während die Rechner jeweils im tätigen Wiederaufbau befindlichen Aufbauverfahren die Gelder im einzelnen verwalten bzw. an ihre Mitglieder weitergeben.

Die Mitgliederversammlung wählte für die Dauer von vier Jahren mit Stimmenmehrheit einen Gesamtvorstand, der aus 16 Mitgliedern bestand. Der geschäftsführende Vorstand bestand laut Satzung aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die aus dem Gesamtvorstand von diesem zu wählen sind.

Vor der Flurbereinigung wurden durch geologisch-bodenkundliche Untersuchungen sämtliche Weinbaugemeinden kartiert. Die Ergebnisse sind bei der Erstellung der Sortenaufbaupläne als wesentlicher Beurteilungsfaktor berücksichtigt worden. In den Jahren von 1957 bis 1959 wurde im Ehlinger Berg das erste neuzeitliche Bodenordnungsverfahren für Weinbau durchgeführt. Heimersheim-Heppingen, Lohrsdorf und Dernau-Marienthal folgten nach.

Vorsitzender wurde 1973 Willibald Näkel aus Dernau. Von 1957 bis 1965 hatte Christian Ulrich, Bürgermeister von Ahrweiler, dieses Amt inne. Ihm folgte 1965 Johannes Zimmermann aus Altenahr, der bereits Mitglied des Gründungsvorstands war und der bereits bei der Gründung der Aufbaugemeinschaft geholfen hatte. Als Zimmermann im Jahr 1973 aus gesundheitlichen Gründen sein Amt abgab, wurde er von der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden gewählt. Stellvertretender Vorsitzender war von 1957 bis 1978 Ökonomierat Eduard Schütz aus Lantershofen, der sich ebenfalls in besonderer Weise um den Ahrweinbau, die Flurbereinigung und den Wiederaufbau verdient machte.

Siehe auch[Bearbeiten]

Portal „Ahrwein“

Mediografie[Bearbeiten]

Fußnoten