Naturschutzgebiet „Dachsbusch“

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Das in der Gemarkung Glees liegende Naturschutzgebiet „Dachsbusch“ wurde vom damaligen Regierungspräsident der Bezirksregierung Koblenz, Heinz Korbach, per Rechtsverordnung vom 17. Februar 1984 ausgewiesen. Das vulkanologische und klimageschichtliche Bodendenkmal hat eine Größe von sieben Hektar. Schutzzweck ist die Erhaltung des geologischen Aufschlusses, insbesondere der periglazialen Rutschfalte (Gleeser Gleitfalte), aus wissenschaftlichen Gründen.


Lage[Bearbeiten]

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Sonstiges[Bearbeiten]

In der Nähe des Weges zum Eingang der Sandgrube erinnert ein Basaltkreuz an einen tödlichen Unfall vom 4. September 1932. An dieser Stelle starb damals der Essener Rechtsanwalt und Notar Willi Sommerfeldt, der sich während seiner Freizeit gern mit der Geologie beschäftigte. Sommerfeldt war mehrmals zu Forschungen in der Eifel. Am 4. September 1932 untersuchte er die aufgelassene Sandgrube am Dachsbusch. Dabei löste sich von dem oberen Rand eine Sand- und Steinlawine und begrub ihn unter sich. Sofortige Rettungsmaßnahmen von Familienmitgliedern, die bei dem Unglück zugegen waren, blieben erfolglos. Zur Erinnerung an den Verunglückten wurde damals am Unfallort ein Basaltkreuz aufgestellt. In unmittelbarer Nähe des Basaltsteins wurde im Jahr 2012 eine Hinweistafel angebracht, auf der der Hergang des Unfalls beschrieben ist.[1]

Unmittelbar südlich des Naturschutzgebietes wurde im Sommer 2009 die Freiflächen-Fotovoltaikanlage bei Wehr als zu dieser Zeit größte Fotovoltaik-Anlage im Kreis Ahrweiler in Betrieb genommen.

Weitere Bilder[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Fußnoten

  1. Quelle: Rhein-Zeitung vom 1. September 2012