Naturschutzgebiet „Aremberg“

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Das Naturschutzgebiet „Aremberg“ wurde per Verordnung der Bezirksregierung Koblenz vom 24. Oktober 1977 ausgewiesen. Das in der Gemarkung Aremberg liegende Schutzgebiet ist 50 Hektar groß. Schutzzweck ist, wie es in der Verordnung heißt, „die Erhaltung des tertiären Vulkankegels mit seiner Burgruine aus geschichtlichen und geologischen Gründen; gleichzeitig als Standort seltener Pflanzen sowie als Lebensraum in ihrem Bestand bedrohter und seltener Tierarten aus wissenschaftlichen Gründen.“ In einer weiteren Verordnung vom 18. Dezember 1978 wurde das Schutzgebiet auf eine Größe von 130 Hektar erweitert.


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