Naturschutzgebiet „Hürs-Nück“ (Reifferscheid)

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Das Naturschutzgebiet „Hürs-Nück“ - als Nück wurde früher eine kleine Erhöhung bezeichnet - wurde am 28. März 2002 vom Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Hans-Dieter Gassen, per Rechtsverordnung unter Schutz gestellt. Es hat eine Größe von 18,81 Hektar und liegt in der Gemarkung Reifferscheid. Schutzzwecke sind Erhaltung und Entwicklung dieses Landschaftsraumes, insbesondere der Heide- und Magerrasenbereiche ...

  1. als Standort seltener, in ihrem Bestand bedrohter wildwachsender Pflanzen und Pflanzengesellschaften,
  2. als Lebensraum seltener, in ihrem Bestand bedrohter Tierarten,
  3. aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen.