Eroberung der Brücke von Remagen am 7. März 1945

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Brücke Remagen.jpg
Blick aus dem Erpeler Tunnel auf die umkämpfte Brücke.

Die Eroberung der Brücke von Remagen am 7. März 1945 ...


Sonstiges[Bearbeiten]

Am 7. März 1945 gelang es einer kleinen Vorhut der 9. US-Panzerdivision unter Führung des deutschstämmigen Leutnants Karl H. Timmermann, die letzte unzerstörte Rhein-Brücke zu erobern, nachdem Verteidigungs- und zwei Sprengversuche der deutschen Soldaten fehlgeschlagen waren. Diese Eroberung, an der neben amerikanischen auch belgische und englische Soldaten beteiligt waren, ging als das „Wunder von Remagen“ in die Annalen der Kriegsgeschichte ein. General Eisenhower rief aus: „Die Brücke ist ihr Gewicht in Gold wert.“ Die deutsche Heeresleitung versuchte in den folgenden Tagen verzweifelt, die Brücke durch Bombenangriffe und Kampfschwimmer zurückzuerobern und dann, weil dies misslang, zum Einsturz zu bringen – mit schlimmen Folgen für Remagen. Hitler setzte in ohnmächtigem Zorn ein Schnellgericht ein, das fünf Offiziere (u.a. Scheller) wegen "Feigheit" und "Dienstpflichtverletzung" zum Tode verurteilte und vier von ihnen im Westerwald erschießen ließ. Am 17. März stürzte die schwer beschädigte Brücke wegen Überlastung ein; dabei riss sie 28 amerikanische Soldaten in den Tod. Nur die Brücken-Pylonen blieben erhalten. Auch wenn großes Leid mit den Ereignissen in Remagen verbunden war - die zügige Rheinüberquerung der Amerikaner hat nach Ansicht von Historikern den Krieg um Monate verkürzt.

Auf Hitlers persönlichen Befehl hin bildet die deutsche Wehrmacht ein „Fliegendes Standgericht“; denn wegen des Verlustes der Brücke wollte der Führer „Köpfe rollen“ sehen. Die deutschen Wehrmachtsoffiziere, die in diesen Märztagen die Brücke verteidigen oder sprengen sollten, stellten sich ihrer Verantwortung und folgten der Ladung zum „Fliegenden Standgericht“. Ohne Weiteres hätten sie sich auch in amerikanische Kriegsgefangenenschaft begeben können.

Die Militärs, die ohne juristische Ausbildung das Standgericht bildeten, ließen den Offizieren Hans Scheller, Karl-Heinz Peters, Herbert Strobel und August Kraft keine Chance: In das am 13. und am 14. März 1945 vollstreckte Urteil schrieben sie als Begründung:

...teils wegen Feigheit, teils wegen schwerer Dienstpflichtverletzung im Felde zum Tode verurteilt, weil sie es fahrlässig unterlassen haben, die Rheinbrücke bei Remagen rechtzeitig zu sprengen oder entschlossen zu verteidigen ...

Dabei waren die deutschen Soldaten Opfer eines Zusammentreffens unglücklicher Ereignisse. Der ursprüngliche Sprengstoff war aus dem Brückenbauwerk genommen worden, so dass die Sprengung nur mit einem ungenügenden Ersatzsprengstoff vorgenommen wurde. Außerdem mangelte es an Funkverbindungen und schriftlichen Befehlen. In Oberirsen bei Altenkirchen, nahe der heutigen Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, wurden die Verteidiger der Brücke von Remagen um Major Scheller zum Tode verurteilt. Vier von ihnen sind in den Wäldern von Oberirsen und Rimbach erschossen worden. Kommandant Bratge, in Abwesenheit ebenfalls zum Tode verurteilt, befand sich bereits Kriegsgefangenschaft. Am Tatort im rheinischen Westerwald nahe von Altenkirchen errichtete die Gemeinde einen Gedenkstein zur Erinnerung an das Unrechtsurteil.[1]

Siehe auch[Bearbeiten]

Videos[Bearbeiten]

Mediografie[Bearbeiten]

Fußnoten

  1. Quelle: Mario Quadt: Vier Soldaten sterben nach dem Brückenfall - Deutsche Offiziere müssen sich nach US-Eroberung der Brücke von Remagen ungerechtem Verfahren stellen, in: Rhein-Zeitung vom 19. August 2013