Städtischer Kindergarten „Regenbogen“ Bad Breisig

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Am 8. Mai 2017 ertrank ein dreijähriger Junge aus der Kita in einem Gartenteich auf einem Nachbargrundstück.

Der Städtische Kindergarten "Regenbogen" Bad Breisig ...


Anschrift und Standort[Bearbeiten]

Am Laacher Hof 11

53498 Bad Breisig

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Kontakt[Bearbeiten]

Telefon 02633 95990

Leitung[Bearbeiten]

Lore Stark (seit 1998), Vorgängerinnen:

(Ehemalige) Erzieher(-)innen[Bearbeiten]

David Lang, Barbara Mührel

Chronik[Bearbeiten]

Vor mehr als 25 Jahren (Stand: April 1999) wurde in der Stadt zunehmend der Ruf nach einem kommunalen Kindergarten laut, da die Schwestern des Franziskaner-Ordens aus Waldbreitbach den von ihnen betriebenen Kindergarten aus Platzgründen auflösen wollten. Nachdem die notwendigen Beschlüsse in den zuständigen Gremien gefasst worden waren, die Gesamtkosten auf rund 980.000 D-Mark festgelegt und die Finanzierung stand (25 Prozent Landeszuschuss, 40 Prozent Kreiszuschuss, 35 Prozent Eigenleistung der Stadt) konnte im Herbst 1972 mit dem Bau begonnen werden. Vorgesehen war der Kindergarten für 125 Kinder in fünf Gruppen. Die ersten Kinder konnten am 5. März 1974 in das obere Stockwerk einziehen (unten wurde noch gebaut). Am 25. April 1974 wurde die Einrichtung feierlich eingeweiht.

Im August 2001 wurde am Kindergarten ein Namensschild mit dem Schriftzug "Kindergarten Regenbogen" angebracht, das der Künstler Karl-Heinz Ziebarth angefertigt hatte.

Die interkulturellen Fachkräfte der Kindertagesstätte gestalteten im Dezember 2012 ein Regenbogencafé mit Eltern zum Thema „Sprachbildung und Sprachförderung im Alltagsgeschehen sowie in zusätzlichen Kleingruppen“. Barbara Mührel, die Sprachförderfachkraft der Einrichtung, und Marlene Wagner, die eine der zusätzlichen Sprachfördergruppen leitet, gaben einen Einblick in die Sprachförderarbeit der Kita. Mit veranschaulichenden Bildern und vielen praktischen Beispielen verdeutlichten sie den Eltern, wie die Mädchen und Jungen in der Kita Sprache in all ihren Facetten nahegebracht und Freude am Sprechen geweckt wird. In der Pause wurden Bücher, Spiele und andere Sprachfördermaterialien ausgestellt, die die Erzieherinnen als Anregung zusammengestellt hatten. Danach ging es an die praktische Erprobung unterhaltsamer, beliebter und zur Sprachförderung geeigneter Kreis-, Sing- und Sprechspiele. Unterstützt wurde die Informationsveranstaltung von den interkulturellen Fachkräften Ursula Schwarz und Gülsüm Abdik.[1]

Dreijähriger ertrinkt in Gartenteich[Bearbeiten]

Der 8. Mai 2017, ein Montag, war ein schwarzer Tag für die Kita „Regenbogen“: Ramsan, der dreijährige Sohn einer tschetschenischen Flüchtlingsfamilie, verließ am Morgen in einem unbeobachteten Moment den Turnraum der Kita auf den Mitarbeiter-Parkplatz. Von dort aus lief der Junge, der zu dem Zeitpunkt ein halbes Jahr in der Kita war und kein Deutsch verstand bzw. sprach, durch eine ungesicherte Außentür auf den Mitarbeiter-Parkplatz und von dort dann auf ein Nachbargrundstück, auf dem sich ein von außen nicht einsehbarer Gartenteich befand. Der Kleine stürzte in diesen Teich und verlor das Bewusstsein. Bei einer wenig später eingeleiteten Suchaktion wurde er von der Nachbarin gefunden. Der umgehend alarmierte Notarzt konnte den Jungen reanimieren. Anschließend wurde der Junge von einem Rettungshubschrauber in die Kinderklinik Sankt Augustin geflogen. Dort starb er jedoch am späten Montagnachmittag.

Die näheren Umstände des Unglücks wurden von der Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt. Sie untersuchte, ob ein Fremdverschulden vorliegt und ob das Personal der Kita seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Stadtbürgermeisterin Gabriele Hermann-Lersch zeigte sich im Gespräch mit dem General-Anzeiger (GA) tief betroffen von dem Unglück. Es sei ein tragischer Umstand, dass gerade eine Fluchttür im hinteren Bereich der Kita, wo Vorratsräume und normalerweise keine Kinder sind, das Verschwinden des kleinen Jungen ermöglicht habe, sagte sie dem GA, Fluchttüren müssen laut Brandschutzgesetz immer offen sein. „Das Problem war, dass der Türgriff normal, und nicht wie bei den anderen Kita-Türen in Kopfhöhe angebracht war“, so Hermann-Lersch.[2]

Sechs Monate lang ermittelte die Staatsanwaltschaft Koblenz in diesem Fall, bevor sie der Leiterin der Kita im November 2017 vorwarf, durch das Unterlassen gebotener Maßnahmen, namentlich der hinreichenden Sicherung vorhandener Türen, den Tod des dreijährigen Jungen mit Fahrlässigkeit verursacht zu haben, und Klage erhob. Als Verantwortliche der Kindertagesstätte sei sie rechtlich zum Schutz der Kinder vor Gefahren verpflichtet. „Die Anklage geht davon aus, dass sie zwar Anordnungen zu einer Aufsicht über die Kinder getroffen hatte“, berichtete die Rhein-Zeitung, diese hätten jedoch „nicht ausgereicht, um den 'rechtlich gebotenen Schutz' der Kinder zu gewährleisten.“ Die Ermittlungen hätten ergeben, dass nicht ausgeschlossen gewesen sei, dass Kinder unbemerkt in den Personalflur und von dort ins Freie gelangen. Die Ermittlungen hätten jedoch keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verschulden weiterer Personen ergeben. Dies gelte auch für den Eigentümer des Nachbargrundstücks. Bei einer Verurteilung drohen der Beschuldigten bis zu fünf Jahre Haft. Der Prozess findet am Amtsgericht Sinzig statt.[3]

Das juristische Nachspiel nach dem Todesfall vom Mai 2017 verzögerte sich weiter. „Ob die Anklage gegen eine verantwortliche Mitarbeiterin vom Gericht zugelassen wird oder nicht, steht weiterhin nicht fest“, berichtete die Rhein-Zeitung im März 2018. Nach einer ausführlichen Stellungnahme der Verteidigung und der Antwort der Staatsanwaltschaft Koblenz ordnete ein Strafrichter des Amtsgerichts Sinzig die Vernehmung mehrerer Zeugen an.[4]

Eine Klage gegen die Kita-Leiterin wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung werde es nicht geben. Das berichteten General-Anzeiger und Rhein-Zeitung am 23. Januar 2019. Der zuständige Strafrichter des Amtsgerichts Sinzig habe die Eröffnung des Hauptverfahrens im Strafverfahren gegen die Leiterin abgelehnt. Der Richter habe vor seiner Entscheidung umfassende Nachermittlungen durchgeführt, Zeugen vernommen und beim zuständigen Bauamt der Kreisverwaltung angefragt, ob die Türen, durch die der Junge die Kita verlassen haben kann, aus Brandschutzgründen unverschlossen sein mussten. Ergebnis: Ein hinreichender Tatverdacht sei nicht gegeben. Der General-Anzeiger berichtete:

Dem liegt zugrunde, dass der Junge die Kindertagesstätte auf zwei denkbaren Wegen verlassen haben kann, die gleichermaßen wahrscheinlich seien. Eine der Optionen sei ein Weg durch eine aus Brandschutzgründen zwingend unverschlossene Tür, so dass der fehlende Verschluss der Tür und ein dadurch ermöglichtes Weglaufen des Jungens der Leiterin der Kindertagesstätte nicht zur Last gelegt werden könne. Ohnehin falle die bauliche Ausgestaltung der Tür nicht in den Aufgaben- und Pflichtenkreis der Leiterin der Kindertagesstätte.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz und die als Nebenkläger zugelassenen Eltern des ertrunkenen Jungen haben die Möglichkeit, gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen.[5]

Die Staatsanwaltschaft machte von ihrem Recht Gebrauch, gegen die Entscheidung des Strafrichters sofortige Beschwerde einzulegen. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse erklärte, sei die sofortige Beschwerde zunächst wegen zu wahrender Fristen eingelegt worden. Nun werde „umfassend zu prüfen sein, ob die von dem Amtsgericht Sinzig beschlossene Nichteröffnung des Hauptverfahrens durch das Ergebnis aller durchgeführten Ermittlungen gerechtfertigt ist.“ Anschließend werde entschieden, ob die sofortige Beschwerde durchgeführt oder zurückgenommen werden soll.[6]

Daraufhin hob die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz mit Beschluss vom 12. April 2019 den Beschluss des Strafrichters des Amtsgerichts Sinzig vom 14. Januar 2019 auf. Abweichend von der Auffassung des Sinziger Strafrichters sah die Kammer auf Grundlage der sich aus der Aktenlage ergebenden Beweissituation einen hinreichenden Tatverdacht als gegeben an. Zur Begründung führte die Kammer in ihrem Beschluss aus, es sei prognostisch überwiegend wahrscheinlich, dass der Junge die Kita durch eine nicht hinreichend gesicherte Tür verließ. Die Angeklagte treffe als Leiterin der Kindertagesstätte im Rahmen ihrer Organisationsverantwortung die Pflicht, entsprechende bauliche Missstände jedenfalls gegenüber dem Träger der Einrichtung anzuzeigen und eine Abhilfe zu ermöglichen.

Nachdem die 12. große Strafkammer des Landgerichts Koblenz das Hauptverfahren vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Sinzig eröffnet und die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Hauptverhandlung zugelassen hat, werde das Strafverfahren gegen die Kita-Leiterin fortgeführt, hieß es im Juni 2019 in einer Pressemitteilung des Amtsgerichts Sinzig. Gegenstand der Anklage sei der gegen die Leiterin der Kindertagesstätte erhobene Vorwurf, fahrlässig durch Unterlassen gebotener Maßnahmen den Tod eines in der Kindertagesstätte betreuten dreijährigen Jungen verursacht zu haben. Der zuständige Strafrichter des Amtsgerichts Sinzig ergriff unter Zugrundelegung der Auffassung der 12. großen Strafkammer des Landgerichts weitere Ermittlungsmaßnahmen.[7]

Guido Schmitz, zuständiger Strafrichter am Amtsgericht Sinzig, bestimmte drei Hauptverhandlungstermine bestimmt. Das Verfahren begann am Donnerstag, 7. November 2019, um 9 Uhr und wird jeweils donnerstags am 21. November und 5. Dezember, 9 Uhr, fortgesetzt. An Richter Guido Schmitz ist es zu klären, was genau an diesem 8. Mai 2017 morgens in der Kita passierte.

Das Verfahren begann am Donnerstag, 7. November 2019, unter massiven Sicherheitsvorkehrungen. Vor dem Eingang zum Gerichtsgebäude stauten sich vor Verhandlungbeginn Journalisten, Besucher, Angehörige und Dolmetscher. Denn jeder von ihnen muss durch eine Sicherheitskontrolle. Der Vater des ums Leben gekommenen Jungen habe gesagt, „dass er Gerechtigkeit fordere“, hieß es im Bericht der Rhein-Zeitung zu den Gründen, „wenn die Justiz nicht dafür Sorge trage, würde er es selbst tun.“ Das habe Richter Guido Schmitz zu besonderer Sorgfalt veranlasst. Schmitz sprach nach der Eröffnung der Verhandlung von einem „Verfahren mit einem tragischen Ereignis als Hintergrund“, in dessen Verlauf aber auch die „Verantwortlichkeit anderer Personen zum Tragen kommen kann“. Die sichtlich ergriffene Angeklagte, die die Kita zur Zeit des Unglücks bereits 19 Jahre leitete, ließ über ihre Anwältin in ihrer schriftlichen Einlassung erklären, dass sie über den Vorfall und den Tod von Ramsan tief erschüttert sei: „Nichts ist in der Kita, wie es mal war.“ Weiter sagte sie, sie habe stets auf die Sicherheit der Kinder geachtet und strikt auf Einhaltung aller Sicherheitsstandards bestanden. Zudem habe sie Anweisung gegeben, Neulinge wie Ransam stets besonders im Auge zu behalten. Zudem müssten sich Kinder beim Verlassen eines Raumes in der offenen und nicht in Gruppen geführten Kita an- und abmelden. Darauf werde auch mit einem Schild auf einer Magnetplatte hingewiesen. Die Kita-Leiterin könne sich bis heute nicht vorstellen, wie der Kleine durch den Personalflur entweichen konnte. Da gehe es durch drei Türen, davon zwei schwere Eisentüren. Zudem sei es dort generell dunkel, weil dies Kinder davon abhalte, den Raum überhaupt zu betreten. Diese Türen seien nicht verschlossen gewesen, weil bei Begehungen durch Kreis, Verbandsgemeinde und Unfallkasse stets gesagt worden sei, das die Türen offen sein müssten, wenn Kinder im Haus sind. Ausgenommen seien Technik- und Lagerräume. Von der Existenz des Teiches, in den der Junge fiel und in dem er von der Nachbarin gefunden wurde, habe in der Kita in all den Jahren niemand gewusst. Das Gartengelände sei in diesem Bereich von außen nicht einsehbar. Die Beschuldigte sagte auch, das Unglück hätte möglicherweise verhindert werden können. Die Verbandsgemeindeverwaltung habe nach dem Vorfall bauliche Änderungen vorgenommen: Die Klinken der Turnhallentüren seien durch nicht drehbare Knaufe ersetzt worden. Eine der im Fortgang des Verfahren zu klärenden Fragen ist, ob Ramsan die Kita durch die Fluchttür verließ oder ob er sich versteckte und in dem Moment, in dem ein Vater sein Kind abholte, durch den Haupteingang ausriss. Dieser Vater wurde von Richter Schmitz für den zweiten Verhandlungstag geladen. Möglich auch, dass sich Ramsan zunächst nur im Kindergarten versteckt hatte und das Gebäude erst verließ, nachdem die Suche nach ihm bereits begonnen hatte – und wegen der Suche die Türen bereits offen standen. Am zweiten Verhandlungstag sollen auch ein Vertreter des Bauamts der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig, Trägerin der Kita, und ein Verantwortlicher der Unfallkasse gehört werden.[8]

Nach fünf Verhandlungstagen wurde die Kita-Leiterin am Freitag, 20. Dezember 2019, der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen für schuldig befunden. Straf­richter Guido Schmitz verurteilte die Angeklagte zu drei Monaten Haft, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Geldstrafe gefordert, die Verteidigung Freispruch. Die Kita-Leiterin hatte in ihrem Schlusswort die Eltern des kleinen Ramsan um Entschuldigung gebeten.[9]

Mediografie[Bearbeiten]

Dreijähriger ertrinkt in Gartenteich[Bearbeiten]

Fußnoten

  1. Quelle: Rhein-Zeitung vom 11. Dezember 2012
  2. Quellen: Günther Schmitt: Tragischer Unfall in Bad Breisig: Dreijähriger ertrinkt in Gartenteich, general-anzeiger-bonn.de vom 9. Mai 2017, und Günther Schmitt: Unglück in Bad Breisig: Große Trauer um ertrunkenen Dreijährigen, general-anzeiger-bonn.de vom 10. Mai 2017
  3. Quellen: Bad Breisig: Kita-Leiterin nach Tod eines Kindes angeklagt, general-anzeiger-bonn.de vom 13. November 2017, und Jan Lindner: Staatsanwaltschaft klagt Erzieherin an – Verantwortlicher der Bad Breisiger Kindertagesstätte Regenbogen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, in: Rhein-Zeitung vom 14. November 2017
  4. Quelle: Bad Breisig: Nach Todesfall in Kita: Gericht prüft weiter Anklage, rhein-zeitung.de vom 27. März 2018
  5. Quelle: Dreijähriger in Bad Breisig ertrunken – Keine Klage gegen Kita-Leiterin nach Tod von Kind, general-anzeiger-bonn.de vom 22. Januar 2019, und Nicolaj Meyer: Totes Kleinkind in Bad Breisig: Richter stellt Verfahren ein, rhein-zeitung.de vom 22. Januar 2019
  6. Quelle: Zum tragischen Tod eines Dreijährigen in einer Bad Breisiger Kita vom Mai 2017 – Staatsanwaltschaft: Einspruch gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens, blick-aktuell.de vom 28. Januar 2019
  7. Quelle: Nach Todesfall von Kita-Kind in Bad Breisig – 3-Jähriger ertrunken: Verfahren gegen Kita-Leiterin wird doch eröffnet – Landgericht Koblenz lässt Anklageschrift zu - Beschluss des Amtsgerichts Sinzig aufgehoben, blick-aktuell.de vom 27. Juni 2019
  8. Quellen: Günther Schmitt: Leiterin vor Gericht: Prozess um totes Kind aus Bad Breisiger Kita gestartet, general-anzeiger-bonn.de, 7. November 2019, und Nicolaj Meyer: Breisiger Kitakind: Tod wegen Brandschutz? Leiterin des Kindergartens Regenbogen muss nun doch vor Gericht – Pädagogin wirft Verantwortung von sich, in: Rhein-Zeitung vom 8. November 2019
  9. Quelle: Anton Simons: Urteil im Kita-Prozess um toten Dreijährigen: Bewährungstrafe für Kita-Leiterin in Bad Breisig, general-anzeiger-bonn.de, 20. Dezember 2019