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Förderverein Frauenhaus Ahrweiler e.V.

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Der Förderverein Frauenhaus Ahrweiler e.V., am 23. Februar 2010 von 18 Frauen und Männern gegründet, hat sich die ideelle und finanzielle Unterstützung des Frauenhauses für den Kreis Ahrweiler zur Aufgabe gemacht. Der Förderverein ist überparteilich und überkonfessionell.


Sonstiges

Nach der Neuausrichtung des Vorgängervereins Förderverein Frauenhaus e.V. und seiner Umbenennung will der neue Förderverein dazu beitragen, die Lücke in der Finanzierung des Frauenhauses für den Kreis Ahrweiler zu schließen und den Bestand der Einrichtung zu sichern.

Die hierfür notwendigen Gelder werden über Spenden, Bußgelder und Mitgliedsbeiträge zusammen getragen. Alle dem Förderverein zufließenden Mittel kommen zu in voller Höhe dem Frauenhaus zugute. Schwerpunkte dabei sind ...

  • die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Ausstattung und Instandhaltung der Räumlichkeiten des Frauenhauses,
  • die Mitfinanzierung der Kinderbetreuung im Haus und
  • die Unterstützung mittelloser Frauen in Notsituationen.

Der Förderverein unterstützt das Frauenhaus aber auch, indem er versucht, das Thema "familiäre Gewalt" durch Informationen und Pressearbeit ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen. Außerdem bemüht sich der Förderverein darum, das Frauenhaus in der Region bekannt zu machen, so dass betroffene Frauen um dieses Hilfsangebot wissen und es im Fall der Fälle auch nutzen.

Vorstand

Zur Vorsitzenden wurde bei der Gründungsversammlung Elisabeth Groß gewählt, zur stellvertretenden Vorsitzenden Reinhild Kobold (Bad Bodendorf), zur Schatzmeisterin Hildegard Unger (Bad Neuenahr-Ahrweiler) und als Schriftführer Alfred Fries (Sinzig). Beisitzer sind Carolin von Ostrowski (Sinzig), Ursula Sonnenberg, Andrea Hörsch-Hansen (Bad Neuenahr-Ahrweiler), Wolfgang Groß und Ilsa Hayn.

Schirmherrin ist Dr. med. Susanna Smolenski, Chefärztin der Dr. von Ehrenwall’schen Klinik in Ahrweiler.

Spendenkonto

Kreissparkasse Ahrweiler (Bankleitzahl 577 513 10), Konto-Nummer 133 496. Spenden an den Verein sind steuerlich absetzbar.

 
 
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