Irmgard K.
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Irmgard K., zweifache Kindsmörderin aus Hemmessen, eine als Näherin arbeitende Kriegerwitwe, wurde am 14. Juli 1947, nach fünf Verhandlungstagen, zur Enthauptung durch das Fallbeil verurteilt. Das Urteil wurde jedoch in lebenslänglich umgewandelt und 1969 vom damaligen Ministerpräsidenten Helmut Kohl „im Gnadenwege“ auf eine 30-jährige Zuchthausstrafe verkürzt. Im Juli 1970 kam die inzwischen 50-jährige Irmgard K. aus dem Gefängnis frei.
Mediografie
- Hildegard Ginzler: Die letzte Todeskandidatin, general-anzeiger-bonn.de vom 22. Mai 2007
- Hans-Peter Pracht: Historische Kriminalfälle aus der Eifel, 160 Seiten, einige Abbildungen, Regionalia-Verlag 2015, 7,95 Euro, ISBN 978-3955401634
- Janika Papke: Kriminalfälle in Bad Neuenahr – Tatort Kreis Ahrweiler, general-anzeiger-bonn.de vom 7. Mai 2016