Irmgard K.

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Die als Näherin arbeitende und zu dieser Zeit 25-jährige Kriegerwitwe Irmgard K. († 2000), Bewohnerin des Hauses Uhlandstraße 1 in Hemmessen, hängte am 16. November 1945 aus Verzweiflung ihre beiden Kinder mit Hilfe einer Wäscheleine an einem Balken auf und versuchte anschließend, ihre toten Körper im Schuppen nebenan zu verscharren. Bei den Ermittlungen wurden die Stricke noch im Gebälk und an den Leichen Spuren des Versuchs, die toten Kinder zu verbrennen, gefunden. Die Täterin war nach der Tat spurlos verschwunden. Auf ihrer Flucht durch das in Trümmern liegende Land wird ist am 24. November 1945 im Saarbrücker Hauptbahnhof von der Polizei gestellt worden.


Sonstiges[Bearbeiten]

Die beiden ermordeten Kinder - ein fünfjähriger Junge und ein 19 Monate altes Mädchen - stammten aus der am 24. Februar 1939 in Bad Neuenahr geschlossenen Ehe der Irmgard K. mit einem Soldaten aus der Kurstadt. Bald nach der Hochzeit muss er an die Ostfront; seine junge Frau bleibt allein in Hemmessen zurück. Nach einem Heimaturlaub im Jahr 1944 fällt er an der Ostfront.

Nach zwei Verhandlungstagen in Koblenz wechselt das Gericht in das Amtsgericht Ahrweiler. Am 14. Juli 1947, nach fünf Verhandlungstagen, wurde die Täterin vom Amtsgericht Ahrweiler zu einer zweifachen Todesstraße und zur Enthauptung durch das Fallbeil verurteilt.

Eine Rechtsanwältin aus Bad Neuenahr reicht Anfang März 1948 bei der neuen Landesregierung von Rheinland-Pfalz ein Gnadengesuch ein. Das wird allerdings abgelehnt. Die Urteilsvollstreckung verzögerte sich jedoch, weil es in Rheinland-Pfalz keine Hinrichtungsstätte mit Fallbeil gab. Ein solche Einrichtung war erst am 11. Mai 1949 einsatzbereit. Zwei Tage zuvor aber, am 9. Mai 1949, hatte Konrad Adenauer das neue Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet, das die Todesstrafe nicht mehr zuließ. So wurde das Urteil zunächst in lebenslänglich umgewandelt, bis es im Jahr 1969 vom damaligen Ministerpräsidenten Helmut Kohl „im Gnadenwege“ auf eine 30-jährige Zuchthausstrafe verkürzt worden ist. Am 31 Juli 1970 kam die inzwischen 50-jährige Irmgard K. aus dem Gefängnis frei; der Rest ihrer Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.[1]

Mediografie[Bearbeiten]

Fußnoten

  1. Quelle: Eine Kindermörderin vor dem Richter, Rhein-Zeitung vom 2. Juli 1947, nach: Jochen Tarrach: Ein Haus erzählt Geschichte: Von Glück, Not und einem Mord, rhein-zeitung.de, 12. Januar 2022